(AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen)

 

Für die Reise Ihres Tieres bitte folgendes unbedingt beachten/einhalten:

 

  • es werden nur Tiere mit gültigem EU-Heimtierausweis transportiert;

  • das Tier muss VOR der Tollwutimpfung gechipt worden sein, oder am gleichen Tag, auf keinen Fall darf das Datum der Tollwutimpfung älter als das Datum der Chipsetzung sein;

  • die Tollwut-Impfung muss bei Einreise aus einem EU-Land nach D mindestens 21 Tage alt sein;

  • alle notwendigen, gesetzlich vorgeschriebenen Daten müssen eingetragen sein;

  • das Tier muss frei von internen und externen Parasiten sein (Zecken, Flöhe, Milben, Würmer etc.);

  • es werden keine frisch operierten Tiere transportiert, Operationen/ Kastrationen nicht jünger als 10-14 Tage (Wunde muss geschlossen und darf nicht entzündet sein)

  • Transport von Welpen erst nach erfolgter Tollwutimpfung (also mit 3 Monaten und 21 Tagen) und absolut einwandfreiem Gesundheitszustand;

  • jeder entgegengenomme Hund wird vom Transporteur beim Laden nochmals mittels Lesegerät identifiziert

  • die Haftung für den Hund(e) verbleibt auch während des Einladens beim Auftraggeber/Versender, sowie beim Transport und der Übernahme am Zielort, außer der Firma Transcanis e.K. kann Vorsatz, oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.

  • sog. „Listenhunde“ müssen im Vorfeld besprochen werden;

  • das Tier soll am Vorabend der Reise nicht mehr gefüttert werden;

  • die Versender/Empfänger mit Anbindung zur TRACES müssen ihre Tiere bei dem für sie zuständigen Amtsveterinär selbst anmelden (für Versender: nicht nur online, sondern auch mit Bestätigung vom Amtsveterinär);für Fehler bei der Anmeldung der Traces, und dadurch nicht zustande kommender Transport ist der Versender/ Empfänger verantwortlich - somit ist der Transportbetrag auch nicht erstattungsfähig;

  • durch Nichteinhaltung gebuchter Termine (mündlich wie schriftlich) durch den Auftraggeber/Absender/Verein/Kunde etc. ist der volle Rechungsbetrag fällig, außer es werden schriftlich andere Absprachen vorgenommen, in der die Firma Transcanis e.K. diese ebenso bewilligt und schriftlich bestätigt;
  • der Vertrag gilt auch als geschlossen, wenn über E-Mail, Telefon, Internet (Social Medias) die Nachvollziehbarkeit eines Termines steht, spätestens mit dem Erhalt der Rechnung der Firma Transcanis e.K. .
  • die im Vorfeld erforderliche Chiplist des Auftraggebers gilt gleichermßen als Anerkennung unserer AGB's;
  • Stornierungen müssen seitens des Auftraggebers bis spätestens 14 Tage vor dem Transporttermin schriftlich gestellt werden. Bei Stornierungen bis zu diesem Termin werden 50 Prozent des Rechnungsbetrages erstattet, sofern dieser vorher einging;
  • ist es dem Transporteur nicht möglich aufgrund höherer Gewalt (dazu zählen politische Unruhen, Epidemien/Pandemien, Seuchen aller Art, Schäden an den Transportfahrzeugen, Diebstahl des Fahrzeuges, unerwartetes schlechtes Wetter) den Transporttermin zu halten, darf dieser binnen 6 Wochen einen Ersatztermin anbieten. Wird dieser seitens der Firma Transcanis e.K. nicht eingehalten, kann der Rechnungsbetrag auf schriftliche Anforderung des Auftraggebers/ Versenders erstattet werden (ausgenommen bei Epidemien/Pandemien, Seuchen aller Art);
  • Im Falle von Kontrollvorgängen der Behörden, bei Epidemien und Pandemien, unabhängig der Bestätigung des Verdachts, übernimmt der Versender alle notwendigen und anfallenden Kosten, welche in diesem Zusammenhang stehen, u. a. für den Verbleib der Tiere, und deren Abtransport.
  • Besteht die Notwendigkeit eines machbaren Notfalltransportes (aufgrund eigener Panne oder Unfall) übernimmt der Auftraggeber/ Versenders die anfallenden Kosten des "Abtransportes". Im anderen Fall verbleiben die Tiere im Auto (nur bei Panne), oder die Kostenübernahme wird seitens des Auftraggebers/ Versenders übernommen, und nachweislich vor "Abtransport" der Tiere bestätigt; 
  • Im Falle eines Notfalltransportes beteiligt sich die Firma Transcanis e.K. bis zu einem Betrag von 1.000 Euro (nur bei Sammeltransporten), in Form einer Verrechnungsgutschrift auf Folgetransporte. Vorrausetzung der Auftraggeber/ Versenders leistet den Nachweis der Zusatzkosten;
  • Eine Übertragung der Vollhaftung bzw. Kostenübernahme bei Notfalltransporten auf die Firma Transcanis e.K. ist nicht möglich, da nicht versicherbar (das Risiko verbleibt beim Auftraggeber). Die Kalkulation des Reisepreises pro Hund richtet auf den normalem Ablauf/ Verlauf einer Tour, gemessen ohne Panne oder Unfall; 
  • kann ein Tier aufgrund nachgewiesener Krankheit, Unfall, oder gar Tod, nicht reisen, wird dieses Tier (Platz) beim folgenden Transport kostenfrei mitgenommen, oder kann durch ein anderes mit gleicher Größe ersetzt werden; eine Rückzahlung ist nicht möglich;
  • der Rechungsbetrag ist spätestens zum Transporttermin fällig, da dieser sonst nicht gewährleistet werden kann;
  • es können generell nur gesunde Tiere reisen, denen auch aufgrund ihrer körperlichen und gesundheitlichen Verfassung eine Reise von ca. 24 Stunden zugemutet werden kann - der Versender übernimmt hierfür die Haftung;

  • sollte der Transporteur oder einer seiner Co-Piloten gebissen werden, obliegt es dem Berufsrisiko;
  • wird der Transport hinsichtlich auf Verdacht oder Verletzung des Tierseuchengesetzes behördlich festgesetzt und eine Weiterfahrt ist nicht möglich, übernimmt der/ die Auftraggeber/ Versender alle anfallenden Kosten, wie z.B. Polizeieinsatz, veranlasster Abtransport zur Quarantäne, Verbleib der Tiere, Veterinär, und alle im Zusammenhang anfallende Mehrkosten die dem Transporteuer für diese Tour entstanden sind;
  • verstirbt ein Hund während des Transportes – und wird folglich der gesamte Transport über die Behörden in Quarantäne gebracht- haftet der Versender, außer es ist dem Transporteur fahrlässiges Verhalten nachzuweisen.

  • (Stand: 01.04.2020)

 

 

 

 Informationen über TRACES

 

 

http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/comm_intra_de.htm

 

 

 

Es wird unterschieden zwischen

 

 

 

Verbringung zu anderen als Handelszwecken innerhalb der EU 

 

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2003R0998:20080624:DE:PDF

 

 

 

Verbringung zu Handelszwecken innerhalb der EU 

 

http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/comm_intra_de.htm